Beiträge
Auszug aus der Finanzordnung, die Sie im Bereich Satzung/Ordnungen finden.
§ 1 Einleitung
(1) Zur Durchführung seiner Aufgaben erhebt das TSZ Mittelrhein Beiträge und Gebühren, die durch die Mitgliederversammlung festgelegt werden. Beiträge und Gebühren werden grundsätzlich im SEPA-Einzugsverfahren erhoben. Von Mitgliedern, die nicht am SEPA-Einzugsverfahren teilnehmen, wird pro Geschäftsvorgang eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro erhoben.
(2) Alle Beiträge und Gebühren sind in Euro angegeben.
§ 2 Beiträge
(1) Ordentliche aktive Mitglieder (§ 4 Ziff. 3 a der Satzung) zahlen pro Monat | |||
a) Grundbeitrag (inkl. einem Gruppenbeitrag) | |||
A | Personen ab 18 Jahre | in Turniergruppen | 19,00 |
in Hobbygruppen | 17,00 | ||
B | Personen ab 16 Jahre, Schüler, Studenten und Auszubildende | 15,00 | |
C | Personen unter 16 Jahre | 12,00 | |
D | Personen unter 12 Jahre | 9,00 | |
b) Gruppenbeitrag (für jede weitere Gruppe) | |||
A | 5,00 | ||
B | 2,50 | ||
C | 2,50 | ||
D | 2,50 | ||
(2) Ordentliche passive Mitglieder (§ 4 Ziff. 3 b der Satzung) zahlen pro Monat | |||
Beitrag | 5,00 | ||
(3) Außerordentliche Mitglieder (§ 4 Ziff. 4 der Satzung) zahlen pro Monat | |||
Beitrag | 19,00 | ||
(4) Fördernde Mitglieder (§ 4 Ziff. 5 der Satzung) zahlen pro Monat | |||
Beitrag | mindestens 5,00 | ||
(5) Mitglieder, die in mehr als einer Gruppe tanzen wollen, zahlen zusätzlich zum Beitrag je weiterer Gruppe den Gruppenbeitrag. | |||
(6) Ehepaare, Eingetragene Lebenspartnerschaften und Familien mit 2 aktiven Mitgliedern in der Beitragsklasse A zahlen für den Grundbeitrag | |||
a) mit einem Kind | max. 45,00 | ||
b) mit mehr als einem Kind | max. 50,00 | ||
(7) Maßgebend für die Beiträge, ist das jeweilige Lebensalter am 1. des Berechnungsmonats. | |||
(8) Jedes Mitglied zahlt eine Aufnahmegebühr von 10,00 Euro, die mit der ersten Monatsrate fällig ist. |
Sonderbeiträge für Gruppen
HipHop und Breaking
Für die Gruppen 601/602 (HipHop) und 611/612 (Breaking) ist für alle Beitragskategorien jeweils ein zusätzlicher Gruppenbeitrag von 2,50 Euro fällig.
Sonderbeiträge für Abteilungen
Für die Abteilung Jazz- und Modern Dance ist für alle Beitragskategorien jeweils ein zusätzlicher Abteilungsbeitrag fällig.
Ordentliche aktive Mitglieder (§ 4 Ziff. 3 a der Satzung) zahlen zusätzlich zum Grundbeitrag einen monatlichen Abteilungsbeitrag Jazz- und Modern Dance | |||||
Beitragsgruppe | Grundbeitrag | Abteilungsbeitrag | Gesamtbeitrag | ||
A | Personen ab 18 Jahre | 17,00 | 33,00 | 50,00 | |
B | Personen ab 16 Jahre, Schüler, Studenten und Auszubildende | 15,00 | 10,00 | 25,00 | |
C | Personen unter 16 Jahre | 12,00 | 13,00 | 25,00 | |
D | Personen unter 12 Jahre | 9,00 | 11,00 | 20,00 |
Beispiele für die Beitragsberechnung
Ein Erwachsener tanzt z.B. dienstags Discofox (Gruppe 401) und samstags Zumba (Gruppe 302).
Der Mitgliedsbeitrag setzt sich zusammen aus Grundbeitrag A für Hobbygruppen 17,00 und Gruppenbeitrag A (einfach) 5,00 Euro.
Das Mitglied zahlt monatlich 22,00 Euro.
Ein Student tanzt mittwochs in der Latein Turniergruppe (Gruppe 202) und macht zusätzlich Discofox (Gruppe 402) und Zumba (Gruppe 301).
Der Mitgliedsbeitrag setzt sich zusammen aus Grundbeitrag B für Personen ab 16 Jahre 15,00 und zweimal dem Gruppenbeitrag B (je) 2,50 Euro.
Das Mitglied zahlt monatlich 20,00 Euro.
Eine Schülerin (10 Jahre) tanzt mittwochs in der Latein Turniergruppe (Gruppe 202) und sonntags in der Standard Turniergruppe (Gruppe 221).
Der Mitgliedsbeitrag setzt sich zusammen aus Grundbeitrag D für Personen unter 12 Jahre 9,00 und dem Gruppenbeitrag D 2,50 Euro.
Das Mitglied zahlt monatlich 11,50 Euro.
Eine Schüler (14 Jahre) tanzt mittwochs in der Latein Turniergruppe (Gruppe 202) sowie freitags HipHop (Gruppe 601) und samstags Breakdance (Gruppe 611).
Der Mitgliedsbeitrag setzt sich zusammen aus Grundbeitrag C für Personen unter 16 Jahre 12,00 und zweimal dem Gruppenbeitrag C 2,50 Euro, sowie zweimal dem Sonderbeitrag für HipHop und Breakdance von je 2,50 Euro.
Das Mitglied zahlt monatlich 22,00 Euro.
Mitgliedsbeiträge werden quartalsweise eingezogen
Die Mitgliedsbeiträge werden quartalsweise zum (01.01./01.04./01.07./01.10.) eines Jahres eingezogen.
Lastschrifteinzüge
Wir reichen die Lastschriften zum Einzug des Mitgliedsbeitrag monatlich zum 1. des Monats ein. Fällt dieser nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt die Einreichung am unmittelbar darauf folgenden Bankarbeitstag. Auf die Laufzeit der SEPA-Lastschrift haben wir keinen Einfluß!
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