Beiträge

Auszug aus der Finanzordnung, die Sie im Bereich Satzung/Ordnungen finden.

§ 1 Einleitung

(1) Zur Durchführung seiner Aufgaben erhebt das TSZ Mittelrhein Beiträge und Gebühren, die durch die Mitgliederversammlung festgelegt werden. Beiträge und Gebühren werden grundsätzlich im SEPA-Einzugsverfahren erhoben. Von Mitgliedern, die nicht am SEPA-Einzugsverfahren teilnehmen, wird pro Geschäftsvorgang eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro erhoben.

(2) Alle Beiträge und Gebühren sind in Euro angegeben.

§ 2 Beiträge

(1) Ordentliche aktive Mitglieder (§ 4 Ziff. 3 a der Satzung) zahlen pro Monat
a)    Grundbeitrag (inkl. einem Gruppenbeitrag)
APersonen ab 18 Jahre 21,00
BPersonen ab 16 Jahre17,00
CPersonen unter 16 Jahre 12,00
b) Gruppenbeitrag (für jede weitere Gruppe)
A  5,00
B  2,50
C  2,50
(2) Ordentliche passive Mitglieder (§ 4 Ziff. 3 b der Satzung) zahlen pro Monat
Beitrag  5,00
(3) Außerordentliche Mitglieder (§ 4 Ziff.  4 der Satzung) zahlen pro Monat
Beitrag  21,00
(4) Fördernde Mitglieder (§ 4 Ziff.  5 der Satzung) zahlen pro Monat
Beitrag  mindestens 5,00
(5) Mitglieder, die in mehr als einer Gruppe tanzen wollen, zahlen zusätzlich zum Beitrag je weiterer Gruppe den Gruppenbeitrag.
(6) Ehepaare, Eingetragene Lebenspartnerschaften und Familien mit 2 aktiven Mitgliedern in der Beitragsklasse A zahlen für den Grundbeitrag
a) mit einem Kind  max. 45,00
b) mit mehr als einem Kind  max. 50,00
(7) Maßgebend für die Beiträge, ist das jeweilige Lebensalter am 1. des Berechnungsmonats.
(8) Jedes Mitglied zahlt eine Aufnahmegebühr von 10,00 Euro, die mit der ersten Monatsrate fällig ist.

Sonderbeiträge für Gruppen

SHINE Dance Fitness ™

Für die Gruppe 831  & 832 (SHiNE Dance Fitness) ist für alle Beitragskategorien jeweils ein zusätzlicher Gruppenbeitrag fällig.
Tänzer:innen ausschließlich in einer SHiNE Gruppe zahlen zusätzlich:
in der Beitragskategorie A - 5,00 Euro 
in der Beitragskategorie B - 7,00 Euro 

Tänzer:innen mit Grundbeitrag aus anderen Gruppen zahlen zusätzlich:
in allen Beitragskategorien - 10,00 Euro

Bewegung & Tanz

Für die Gruppen 151, 161 und 171 ist für alle Beitragskategorien jeweils ein zusätzlicher Gruppenbeitrag fällig.
Tänzer:innen ausschließlich in einer dieser Gruppe zahlen zusätzlich:
in der Beitragskategorie A - 19,00 Euro 

Sonderbeiträge für Abteilungen

Für die Abteilung Jazz- und Modern Dance ist für alle Beitragskategorien jeweils ein zusätzlicher Abteilungsbeitrag fällig.

Ordentliche aktive Mitglieder (§ 4 Ziff. 3 a der Satzung) zahlen zusätzlich zum Grundbeitrag einen monatlichen Abteilungsbeitrag Jazz- und Modern Dance
Beitragsgruppe  GrundbeitragAbteilungsbeitragGesamtbeitrag
A    Personen ab 18 Jahre 21,0029,0050,00
BPersonen ab 16 Jahre17,008,0025,00
CPersonen unter 16 Jahre 12,0013,0025,00

Mitgliedsbeiträge werden quartalsweise eingezogen

Die Mitgliedsbeiträge werden quartalsweise zum (01.01./01.04./01.07./01.10.) eines Jahres eingezogen.

Lastschrifteinzüge

Wir reichen die Lastschriften zum Einzug des Mitgliedsbeitrags zum 1. des Monats ein. Fällt dieser nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt die Einreichung am unmittelbar darauf folgenden Bankarbeitstag. Auf die Laufzeit der SEPA-Lastschrift haben wir keinen Einfluß!

Beiträge bei Neuaufnahme werden zum Zeitpunkt der Aufnahme eingezogen.

Kündigung

Es kann der Tag kommen, an dem ihr vielleicht keine Lust mehr am Tanzen habt, das ist dann sehr schade und traurig!
Die Kündigung kann dann direkt im Portal erfolgen. 
Nach dem LogIn über: Mein Profil / Profil bearbeiten / Mitgliedschaft kündigen.

Beachtet bitte die Fristen gem. Satzung! 
→ 4 Wochen zum Quartalsende.
Der nächst mögliche Kündigungstermin wird euch automatisch angezeigt.

Sie haben Fragen zu unseren Angeboten? 

Sie sind nicht sicher, welcher Tanzkreis zu Ihnen passt? Sie wollen einen unserer Kurse besuchen und haben dazu Fragen? Nutzen Sie einfach das Kontaktformular, senden Sie uns eine Mail oder sprechen Sie uns persönlich an.